FC Bayern muss Geldstrafe wegen Anstoßverzögerung zahlen
Das Heimspiel des FC Bayern gegen den 1. FSV Mainz 05 am 31. Spieltag der vergangenen Saison hat für den deutschen Rekordmeister unerwartete Konsequenzen. Der DFB-Sportgericht hat entschieden, dass Bayern München eine Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro zahlen muss, und das aufgrund einer Anstoßverzögerung von lediglich 37 Sekunden.
Die Partie in der Allianz Arena, die Bayern mit 3:0 gewann, begann nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt. Laut dem Urteil des Sportgerichts wurden die Abläufe vor dem Spiel nicht fristgerecht eingehalten, weshalb der FC Bayern für die Verzögerung verantwortlich gemacht wurde.
In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, dass die Ausrüstungskontrolle der Münchner Mannschaft nicht wie geplant um 15:25:30 Uhr beendet wurde, sondern erst um 15:27:00 Uhr, was eine Verspätung von eineinhalb Minuten zur Folge hatte. Die Bayern-Profis waren erst um 15:27:30 Uhr bereit, gemeinsam mit den Mainzer Spielern und dem Schiedsrichtergespann einzulaufen, obwohl dies gemäß Ablaufplan bereits für 15:26:00 Uhr vorgesehen war. Diese Verzögerung führte direkt zu dem verspäteten Anpfiff um 37 Sekunden, was in der Bundesliga als sanktionswürdiger Verstoß gilt.
Der FC Bayern legte gegen den Strafantrag des DFB Einspruch ein und argumentierte, dass die Verzögerung durch die Gäste aus Mainz verursacht wurde. Das Sportgericht wies diese Erklärung jedoch zurück, da der Verzögerungszeitraum der Mainzer lediglich 50 Sekunden betrug – also sogar weniger Zeit in Anspruch nahm als im Ablaufplan vorgesehen. Entscheidend war vielmehr, dass die Münchner Verzögerung von 90 Sekunden letztlich auf 37 Sekunden reduziert werden konnte, was jedoch nicht ausreichte, um einer Strafe zu entgehen.
Die Höhe der Geldstrafe von 35.000 Euro resultiert laut DFB auch daraus, dass dies bereits der siebte dokumentierte Verstoß dieser Art durch den FC Bayern ist. (Dieser Artikel entstand in Kooperation mit FCBinside.de)