FIFA verhängt Geldstrafe gegen israelischen Fußballverband wegen Diskriminierung
Der israelische Fußballverband (IFA) sieht sich einer erheblichen Geldstrafe aufgrund von Verstößen gegen die Antidiskriminierungsregeln der FIFA gegenüber.
In Jerusalem hat die FIFA-Disziplinarkommission eine Geldstrafe von 150.000 Schweizer Franken (etwa 164.300 Euro) gegen die IFA verhängt. Diese Entscheidung folgt auf Berichte über rassistisches Verhalten von Fans des Vereins Beitar Jerusalem, der derzeit den zweiten Platz in der israelischen Liga belegt.
Der palästinensische Fußballverband (PFA) hatte im Oktober 2024 die Vorwürfe eingereicht, was die FIFA zu einer Untersuchung veranlasste. In sozialen Medien dokumentierte Berichte und Videos zeigen, dass Fans des Vereins rassistische Parolen wie „Tod den Arabern“ skandieren. Die Disziplinarkommission stellte Verstöße gegen die Artikel 13 und 15 des FIFA-Disziplinarreglements fest, die beleidigendes Verhalten und Diskriminierung verbieten.
Zusätzlich zur Geldstrafe ist die IFA verpflichtet, bei den nächsten drei Heimspielen in FIFA-A-Wettbewerben ein großes Transparent mit der Aufschrift „Fußball vereint die Welt – Nein zu Diskriminierung“ aufzuhängen. Ein Drittel der Geldstrafe muss innerhalb von 60 Tagen in einen umfassenden Plan zur Bekämpfung von Diskriminierung investiert werden, um zukünftige Vorfälle zu verhindern. Diese Maßnahmen sollen die Bemühungen der FIFA zur Förderung von Vielfalt und zur Bekämpfung von Rassismus im Fußball unterstützen.
In dem Bericht der FIFA-Disziplinarkommission wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Slogans wie „forever pure“ und das wiederholte Skandieren ethnisch diskriminierender Beleidigungen wie „Terrorist“ gegenüber arabischen Spielern keine Einzelfälle sind, sondern Teil eines systematischen Verhaltensmusters, das gegen die grundlegenden Regeln des fairen Spiels verstößt und dem Sport schadet.
Die Problematik beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Fans von Beitar Jerusalem; die Disziplinarkommission betont, dass der Verein lediglich ein Beispiel für ein umfassenderes Versagen der IFA darstellt. Der von der PFA geforderte Ausschluss der IFA, da diese Vereine aus dem Westjordanland in der israelischen Liga spielen lässt, wurde von der FIFA nicht umgesetzt.
Die Disziplinarkommission entschied, dass die Komplexität der rechtlichen Situation im Westjordanland einer solchen Maßnahme entgegensteht. Der FIFA-Rat hat sich entschieden, sich nicht mit dem Antrag der PFA zu befassen, da der „schlussendliche Rechtsstatus der West Bank“ unklar bleibt und als hochkomplexe Angelegenheit des Völkerrechts gilt.
Die IFA ist nun gefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung im Fußball zu verhindern. Die FIFA betont, dass die Einhaltung ihrer satzungsmäßigen Ziele oberste Priorität hat. Die Entscheidung kann bei der FIFA-Berufungskommission angefochten werden, was der IFA die Möglichkeit gibt, sich erneut gegen die Vorwürfe zu verteidigen.