IFAB Präzisiert VAR-Regeln nach Kontroversen in München
Der umstrittene Anschlusstreffer von RB Leipzig beim 0:6 gegen den FC Bayern in München, der letztendlich vom VAR annulliert wurde, hat zu intensiven Diskussionen geführt. Zukünftig wird die Handhabung solcher Szenen eindeutig geregelt sein.
München – Nach den Unruhen und den zahlreichen Diskussionen über die VAR-Anwendung während der Bundesliga-Eröffnungspartie zwischen dem FC Bayern und RB Leipzig hat das International Football Association Board (IFAB) die Einsatzregeln des Video-Assistenten präzisiert. In Abstimmung mit dem DFB wurde festgelegt, dass der Video-Assistent nun auch eingreifen darf, wenn ein Spieler den Ball bei der Ausführung einer Spielfortsetzung regelwidrig zweimal spielt oder berührt, ohne dass der Schiedsrichter dies ahndet, und die dadurch eingeleitete Angriffsphase zu einem Tor oder einem Strafstoß für das Team dieses Spielers führt. Dies gab der Deutsche Fußballverband am Mittwoch bekannt.
Eine solche Situation ereignete sich am Freitagabend bei der Saisoneröffnung in der Allianz Arena in München. RB-Innenverteidiger Castello Lukeba führte einen Freistoß in der eigenen Hälfte nicht regelkonform aus und legte sich den Ball mehrmals selbst vor. In der Folge erzielten die Sachsen in der 66. Minute das vermeintliche 1:4. Das Schiedsrichterteam um Florian Badstübner bemerkte dies zunächst nicht, bis die Spieler des FC Bayern, insbesondere Joshua Kimmich, vehement Einspruch erhoben. Der VAR schaltete sich mit Verzögerung ein, und das Tor wurde zu Recht zurückgenommen.
Obwohl die Entscheidung als „korrekt“ bezeichnet wurde, hieß es im Statement des DFB, dass der Hinweis des Video-Assistenten nicht dem VAR-Protokoll entsprochen habe. Zukünftig wird das zweimalige Spielen des Balls bei einer Spielfortsetzung nicht mehr als „zusammenhängender Vorgang“ betrachtet. Stattdessen gilt der erste Kontakt nun als Beginn der Angriffsphase, während der folgende regelwidrige zweite Kontakt durch denselben Spieler als Vergehen in der Angriffsphase gewertet wird. Bislang durfte sich der VAR nur in der unmittelbaren Angriffsphase vor der Torerzielung einschalten.
„Die Klarstellung des IFAB schafft mehr Fairness und zudem Rechtssicherheit“, sagte Jochen Drees, VAR-Leiter des DFB. Er hatte sich laut Verbandsangaben an die Regelhüter des IFAB gewandt: „So selten eine Situation wie die in München auch vorkommen mag: Es ist richtig und wichtig, dass der VAR die offizielle Erlaubnis und auch die Pflicht hat, einzugreifen und zu verhindern, dass ein klar irreguläres Tor anerkannt wird.“ Diese Regelanpassung wird von Fußballfans als sehr sinnvoll erachtet. Ein Lob an die Verantwortlichen für ihre schnelle Reaktion, die künftige absurde Diskussionen überflüssig macht.