IFAB Präzisiert VAR-Regeln Nach Kontroversen in München

IFAB Präzisiert VAR-Regeln Nach Kontroversen in München

Der umstrittene Anschlusstreffer von RB Leipzig beim 0:6 in München, der letztlich vom Video-Assistenten (VAR) annulliert wurde, hat zu intensiven Diskussionen geführt. Zukünftig wird die Regelung in solchen Szenarien klarer definiert sein.

München – Nach den Verwirrungen und zahlreichen Debatten über die Anwendung des VAR während der Bundesliga-Auftaktpartie zwischen dem FC Bayern und RB Leipzig hat das International Football Association Board (IFAB) die Einsatzregeln des Video-Assistenten präzisiert. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fußballverband (DFB) wurde festgelegt, dass der VAR nun auch dann eingreifen darf, wenn ein Spieler bei der Ausführung einer Spielfortsetzung den Ball regelwidrig zweimal spielt oder berührt, ohne dass der Schiedsrichter dies ahndet, und die daraus resultierende Angriffsphase zu einem Tor oder einem Strafstoß für das Team des Spielers führt. Diese Information gab der DFB am Mittwoch bekannt.

Eine derartige Situation trat am Freitagabend während der Saisoneröffnung in der Allianz Arena in München auf. RB-Innenverteidiger Castello Lukeba hatte einen Freistoß in der eigenen Spielhälfte nicht regelkonform ausgeführt und den Ball mehrmals selbst vorgelegt. Im Anschluss erzielten die Sachsen das vermeintliche 1:4 in der 66. Minute. Das Schiedsrichterteam um Florian Badstübner hatte dies zunächst nicht bemerkt, bis sich die Spieler des FC Bayern, insbesondere Joshua Kimmich, vehement beschwerten: Der VAR schaltete sich mit Verzögerung ein, und das Tor wurde zu Recht zurückgenommen.

Obwohl die Entscheidung als „korrekt“ bezeichnet wurde, entsprach der Hinweis des Video-Assistenten nicht dem bisherigen VAR-Protokoll, so das DFB-Statement. Zukünftig wird das zweimalige Spielen des Balls bei einer Spielfortsetzung nicht mehr als „zusammenhängender Vorgang“ betrachtet. Stattdessen gilt der erste Kontakt nun als Beginn der Angriffsphase, während der folgende regelwidrige zweite Kontakt durch denselben Spieler als Vergehen in dieser Phase gewertet wird. Bislang durfte der VAR nur in der unmittelbaren Angriffsphase vor der Torerzielung eingreifen.

„Die Klarstellung des IFAB schafft mehr Fairness und Rechtssicherheit“, sagte Jochen Drees, VAR-Leiter des DFB. Laut Drees war es wichtig, dass der VAR die offizielle Erlaubnis und die Pflicht hat, einzugreifen, um zu verhindern, dass ein klar irreguläres Tor bestehen bleibt. „So selten eine Situation wie die in München auch vorkommt: Es ist richtig und wichtig, dass der VAR hier aktiv wird.“ Diese Regelanpassung wird von vielen Fußballanhängern als sinnvoll erachtet und wird künftige, absurde Diskussionen überflüssig machen. Ein Lob gebührt den Verantwortlichen für ihre schnelle Reaktion.

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