Real Madrid und die Super League: Gerichtsurteil stärkt Ansprüche
Real Madrid bleibt als letztes von ursprünglich zwölf Gründungsteams der Super League an dem Projekt fest. Dies könnte sich finanziell positiv auswirken.
In der vergangenen Woche wies das Landgericht Madrid 21 Klagen der UEFA, La Liga und des spanischen Fußballverbandes ab. Damit bestätigte es eine frühere Entscheidung des Handelsgerichts aus Mai 2024, das entschieden hatte, dass die UEFA und FIFA wettbewerbswidrig gehandelt und ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht haben, indem sie die Gründung einer neuen Liga blockierten.
Die Super League wurde am 18. April 2021 von Real Madrid und elf weiteren Klubs ins Leben gerufen, musste jedoch bereits drei Tage später aufgrund der Distanzierung vieler Teilnehmer eingestellt werden. Real Madrid, sowie zeitweise auch der FC Barcelona, blieben der Super League treu, die als Alternative zur Champions League gedacht war. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im Dezember 2023 die rechtmäßige Existenz der Super League bestätigt, indem er feststellte, dass die UEFA-Vorschriften zur Zulassung neuer Klubwettbewerbe gegen EU-Recht verstoßen.
In einer Stellungnahme auf den Vereinskanälen äußerte sich Real Madrid positiv zu der jüngsten gerichtlichen Einschätzung: „Real Madrid begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Madrid, die von der UEFA, dem spanischen Fußballverband RFEF und La Liga eingereichten Berufungen zurückzuweisen, und bestätigt damit, dass die UEFA in der Angelegenheit der Super League gemäß dem Urteil des EuGH schwerwiegend gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoßen hat.“
Die Vereinsverantwortlichen schlussfolgerten: „Dieses Urteil ebnet dem Verein den Weg, erhebliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.“ Zuvor hatte es bereits Gespräche mit der UEFA gegeben, die jedoch erfolglos verliefen. Auch der Vermarkter A22, der mittlerweile die Verantwortung für die umbenannte Unify League trägt, äußerte sich ähnlich: „Ausführliche Gespräche“ mit hochrangigen UEFA-Vertretern führten zu keinem Kompromiss.
Daher wird A22 ebenfalls Schadensersatz fordern: „Da die UEFA weiterhin verbindliche Gerichtsurteile ignoriert, hat A22 keine andere Wahl, als ein Verfahren einzuleiten, um eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten.“ Die UEFA reagierte gelassen und erklärte, dass sie das Urteil sorgfältig prüfen werde, bevor sie weitere Schritte unternimmt. Sie hat die Möglichkeit, vor dem spanischen Obersten Gerichtshof Berufung einzulegen.
Die UEFA wird voraussichtlich alle Rechtsmittel ausschöpfen. Sie betonte: „Dieses Urteil bestätigt weder das 2021 angekündigte, inzwischen aufgegebene Projekt einer Super League, noch untergräbt es die aktuellen Zulassungsregeln der UEFA, die 2022 verabschiedet und 2024 aktualisiert wurden und weiterhin uneingeschränkt in Kraft bleiben.“ Erst nach einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens könnten Real Madrid und A22 Schadensersatzansprüche geltend machen.