IFAB Präzisiert VAR-Regeln Nach Kontroversen in München

IFAB Präzisiert VAR-Regeln Nach Kontroversen in München

Der umstrittene Anschlusstreffer von RB Leipzig beim 0:6 gegen den FC Bayern in München, der letztlich vom Video-Assistenten (VAR) annulliert wurde, hat eine Vielzahl von Diskussionen ausgelöst. Zukünftig wird die Handhabung solcher Szenen eindeutig geregelt sein.

Nach den chaotischen Ereignissen und den zahlreichen Debatten über den Einsatz des VAR beim Bundesliga-Auftakt zwischen Bayern und Leipzig hat das International Football Association Board (IFAB) die Regeln für den Video-Assistenten präzisiert. In Abstimmung mit dem Deutschen Fußballverband (DFB) wurde festgelegt, dass der VAR künftig auch dann eingreifen darf, wenn ein Spieler bei einer Spielfortsetzung den Ball regelwidrig zweimal spielt oder berührt, ohne dass der Schiedsrichter dies ahndet, und die daraus resultierende Angriffsphase in einem Tor oder einem Strafstoß für das Team dieses Spielers endet. Diese Informationen gab der DFB am Mittwoch bekannt.

Eine solche Situation trat am Freitagabend während der Saisoneröffnung in der Allianz Arena in München auf. RB-Innenverteidiger Castello Lukeba hatte einen Freistoß in der eigenen Spielhälfte nicht regelkonform ausgeführt und den Ball mehrmals selbst vorgelegt. In der 66. Minute erzielten die Sachsen daraufhin das vermeintliche 1:4. Das Schiedsrichterteam unter Florian Badstübner bemerkte zunächst nichts Ungewöhnliches, bis sich die Spieler des FC Bayern, insbesondere Joshua Kimmich, vehement beschwerten. Der VAR schaltete sich mit einiger Verzögerung ein, und das Tor wurde zu Recht zurückgenommen.

Obwohl diese Entscheidung als „korrekt“ eingestuft wurde, entsprach der Hinweis des VAR nicht dem bisherigen Protokoll, wie der DFB in seinem Statement erläuterte. Zukünftig wird das zweimalige Spielen des Balls bei einer Spielfortsetzung nicht mehr als „zusammenhängender Vorgang“ betrachtet. Der erste Kontakt gilt nun als Beginn der Angriffsphase, während der folgende regelwidrige zweite Kontakt durch denselben Spieler als Vergehen in dieser Phase gewertet wird. Bislang durfte der VAR nur in der unmittelbaren Angriffsphase vor der Torerzielung eingreifen.

„Die Klarstellung des IFAB schafft mehr Fairness und Rechtssicherheit“, sagte Jochen Drees, der VAR-Leiter des DFB. Er hatte sich laut Verbandsangaben an die Regelhüter des IFAB gewandt: „So selten eine Situation wie die in München auch vorkommt, es ist richtig und wichtig, dass der VAR die offizielle Erlaubnis und die Pflicht hat, einzugreifen und zu verhindern, dass ein klar irreguläres Tor anerkannt wird.“ Diese Anpassung der Regeln wird allgemein als sinnvoll erachtet und sollte zukünftige, absurde Diskussionen überflüssig machen. Ein Lob an die Verantwortlichen für ihre schnelle Reaktion.

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