IFAB Präzisiert VAR-Regeln nach Kontroversen in München

IFAB Präzisiert VAR-Regeln nach Kontroversen in München

Der irreguläre Anschlusstreffer von RB Leipzig beim 0:6 gegen Bayern München, der letztendlich durch den Video-Assistenten (VAR) annulliert wurde, hat eine Vielzahl von Diskussionen ausgelöst. Zukünftig sind die Regeln in solchen Situationen jedoch eindeutig.

München – Nach den chaotischen Szenen und den intensiven Debatten über die Anwendung des VAR in der Bundesliga-Auftaktpartie zwischen dem FC Bayern und RB Leipzig hat das International Football Association Board (IFAB) die Einsatzregeln des Video-Assistenten präzisiert. In Absprache mit dem Deutschen Fußballbund (DFB) wurde festgelegt, dass der VAR nun auch eingreifen darf, wenn ein Spieler bei der Ausführung einer Spielfortsetzung den Ball regelwidrig zweimal spielt oder berührt, ohne dass der Schiedsrichter dies ahndet, und die dadurch ausgelöste Angriffsphase in einem Tor oder einem Strafstoß für das Team dieses Spielers mündet. Diese Informationen gab der DFB am Mittwoch bekannt.

Eine solche Situation trat am Freitagabend beim Saisonauftakt in der Allianz Arena in München auf. RB-Innenverteidiger Castello Lukeba führte einen Freistoß in der eigenen Hälfte nicht regelkonform aus und berührte den Ball mehrmals. Kurz darauf erzielten die Sachsen das vermeintliche 1:4 in der 66. Minute. Das Schiedsrichterteam um Florian Badstübner hatte dies zunächst nicht bemerkt, bis die Spieler des FC Bayern, insbesondere Joshua Kimmich, vehement protestierten. Der VAR schaltete sich mit einiger Verzögerung ein, und das Tor wurde zu Recht annulliert.

Obwohl die Entscheidung als „korrekt“ angesehen wurde, entsprach der Hinweis des VAR nicht dem bisherigen Protokoll, wie der DFB erklärte. Zukünftig wird das zweimalige Berühren des Balls bei einer Spielfortsetzung nicht mehr als „zusammenhängender Vorgang“ betrachtet. Stattdessen gilt der erste Kontakt nun als „Beginn der Angriffsphase“, während der folgende regelwidrige Kontakt durch denselben Spieler als Vergehen in der Angriffsphase gewertet wird. Bislang durfte der VAR nur in der unmittelbaren Angriffsphase vor der Torerzielung eingreifen.

„Die Klarstellung des IFAB schafft mehr Fairness und Rechtssicherheit“, sagte Jochen Drees, VAR-Leiter des DFB, der laut Verbandsangaben die Regelhüter des IFAB kontaktiert hatte. „So selten eine solche Situation wie in München auch vorkommt: Es ist wichtig, dass der VAR die offizielle Erlaubnis und die Pflicht hat, einzugreifen und zu verhindern, dass ein klar irreguläres Tor anerkannt wird.“ Diese Regelanpassung wird als sehr sinnvoll erachtet und dürfte von Fußballfans allgemein positiv aufgenommen werden. Ein Lob gebührt den Verantwortlichen für ihre schnelle Reaktion, die künftige absurde Diskussionen überflüssig macht.

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